Wiederaufnahme TRAININGSBETRIEB Schießstand Rheindahlen Geusenstraße |
Das TRAINING auf dem Schießstand Rheindahlen kann unter den ausliegenden Regeln wieder aufgenommen werden.
Vereine können unter Beachtung der Regeln eigenständig innerhalb der ihnen zugestandenen Trainingszeiten trainieren.
Jeder Verein wurde dazu auch per Mail informiert und auf dem Schießstand liegt ein Ordner aus mit den Regeln zu Corona.
Es ist notwendig dieses Konzept sowie die Richtlinien der Stadt zu befolgen.
Es ist jeder Standaufsicht, Schießleiter und Sportler zu raten den Corona Ordner zu studieren und sich an die Richtlinien zu halten.
Trainingsbetrieb_während_Corona
Hygieneregeln_Stand_28.05.2020_Hallen
Auszug_aus_der_Coronaschutzverordnung_vom_20.Mai.2020_Sport
Was hat sich noch geändert:
- Die Wasch und Toilettenräume dürfen wieder benutzt werden, unter Anderem damit man sich dort die Hände Waschen kann. Als Aufenthaltsraum dürfen diese aber NICHT benutzt werden.
- Aufenthalt, Getränke zu sich nehmen gesellig sein ist weiterhin Verboten!
- In der Erweiterten Coronarichtlinie ist ausdrücklich die Rede davon etwas nach Beginn der offiziellen Trainingszeit das Training aufzunehmen sowie etwas früher als das offizielle Trainingsende dieses zu BEENDENund die Trainingsstätte zu Verlassen.
- Vereine welche sich Trainingszeiten TEILEN sollen sich vorher absprechen. In unserem Fall heißt dies, Wenn Verein A KK schiesst und Verein B LG/LP kurze Absprache wer Standaufsicht macht und dann gemäß unserem Konzept entsprechend handeln. Bei LG/LP kann eine räumliche Aufteilung über vorderem und hinterem Schießstand erfolgen. Jeder Verein füllt eine eigene Corona Liste aus.
Alle Regelungen können sich jederzeit ändern ! aktualisierte Regelungen sind unter Umständen unter http://notfallmg.de/de/ früher ersichtlich als hier..
! Wichtig Information des Sportamtes (Herr Kupka 28.5.2020 )!
“Sehr geehrte Herren,
bitte unbedingt die Hallentür oben an der Halle verschließen! Gestern Abend muss die Tür schon offen gestanden haben. Die Halle und alle Nebenräume sind gesperrt; nur der Schießstand ist jetzt mit Sondergenehmigung geöffnet. Sie müssen sicherstellen, dass kein Unbefugter das Gebäude betritt. Die Halle muss bei Einlass immer wieder verschlossen werden oder es muss eine Person abgestellt werden, die oben wartet bis alle Teilnehmer da sind. Die Verantwortung liegt hier beim Nutzer. Ich bitte um Beachtung!
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Kupke
Stadtverwaltung Mönchengladbach“